Informationen für Vermieterinnen und Vermieter

Sehr geehrte Vermieterin,
sehr geehrter Vermieter,

auf dieser Homepage des Studierendenwerkes Siegen A. ö. R. können Sie provisionsfreie Angebote für studentischen Wohnraum in Siegen anbieten. Für den Inhalt der einzelnen Angebote sind ausschließlich Sie als Anbieter/Anbieterin verantwortlich. Damit ein Angebot hinterlegt werden kann, müssen Sie sich hier registrieren.

Folgende Fragen sollten Sie im Vorfeld für sich beantworten, damit Sie bei der Erstellung des Angebotes Ihre Vorstellungen und Angaben möglichst genau nennen können:

  • Was will ich anbieten bzw. vermieten?
    - WG, Einzelzimmer, Apartment, Haus, Wohnen für Hilfe, etc.
  • Ist die Unterkunft auch zur Vermietung geeignet? – Lage, Größe, Entfernung zur Universität, Erreichbarkeit mittels ÖPNV etc.
  • An wieviel Personen kann ich / will ich vermieten?
  • Wie hoch setze ich die Miete bzw. die Nebenkosten an?
  • Vermiete ich möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert?
  • Vermiete ich befristet oder unbefristet? – unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Kündigung
  • Kann ich noch zusätzliche Dinge mitanbieten/-vermieten? – Stellplatz, Garagennutzung etc.
  • Welche Ausstattung hat meine Unterkunft? – Internetanschluss, Anschluss für SAT oder Kabel-TV, Küchenzeile, etc.
  • Vermiete ich inkl. Strom und/oder Heizung oder soll der Mieter/die Mieterin sich selbst einen entsprechenden Versorger auswählen? Ist dies technisch bei mir machbar?
  • Soll ich eine Mietkaution verlangen?
  • Sind Studierende die richtige Zielgruppe für mich?

Wichtiger Hinweis:

Gemäß aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist bei Vermietung die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Dieser zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes an.
Bei bedarfsorientierten Energieausweisen können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“.  Somit können Mieter sich somit über den Energieverbrauch der Gebäude informieren.
Um die Ergebnisse im Energieausweis einfach interpretieren zu können, wurden mit der Neuauflage der Energieeinsparverordnung im Jahr 2014 Energieeffizienzklassen eingeführt. Ähnlich der Bewertung von elektrischen Geräten gibt es dabei eine Skala von A+ bis H.

Folgende Daten sind bei der Vermietung verpflichtend anzugeben:
1. die Art des Energieausweises
Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis

2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
z.B.  267,58 kWh/m²a

3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Koks, Braunkohle, Steinkohle
- Heizöl
- Erdgas, Flüssiggas: Gas
- Fernwärme aus Heizwerk oder KWK
- Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel
- Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix

4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr
z.B. 1968

5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse A+ bis H
z.B. B