Informationen für Studierende

Sehr geehrte Studierende,

auf dieser Homepage des Studierendenwerkes Siegen A. ö. R. finden Sie provisionsfreie Angebote für studentischen Wohnraum in Siegen. Für den Inhalt der einzelnen Angebote sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Folgende Fragen sollten Sie im Vorfeld für sich beantworten, damit Sie bei der Auswahl der Angebote zielgerichtet suchen können:

  • Was für ein Wohnungstyp bin ich? - WG, Einzelzimmer, Apartment, Haus, Wohnen für Hilfe, etc.
  • Wieviel Miete kann oder will ich monatlich bezahlen?
  • Benötige ich eine Unterkunft, die fußläufig von der Universität bzw. evtl. auch von der Innenstadt erreichbar ist oder kann ich auch eine Anfahrt mit dem eigenen PKW, dem Fahrrad oder dem ÖPNV in Betracht ziehen?
  • Benötige ich eine möblierte Unterkunft oder bringe ich mein eigenes Mobiliar mit?

Möglicherweise gibt es noch andere wichtige Auswahlkriterien für Sie, die mit in Ihren Suchprozess einfließen sollen. Deshalb überlegen Sie genau was Sie wollen!

Mietvertrag:
Man sollte immer einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Es gibt Mustermietverträge beim deutschen Mieterbund oder ähnlichen Institutionen und in den meisten Schreibwarengeschäften oder im Internet. Am besten sprechen Sie mit dem potentiellen Vermieter offen und ehrlich über alles und klären Fragen bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.

Kaution:
Ob eine Mietkaution verlangt wird entscheidet grundsätzlich der Vermieter. Wenn der Vermieter eine Mietkaution hinterlegt haben möchte, so sollte dies im Mietvertrag mitvereinbart werden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=646

Kündigungsfristen:
Je nach Unterkunftsform und Wesen des Mietvertrages (befristet oder unbefristet) können die gesetzlichen und damit maßgebenden Vorgaben für die Kündigungsfrist variieren.
http://www.mieterbund.de/index.php?id=466
http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/zeitmietvertraege


Meldepflicht:
Studierende sind nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von 1 Woche im Einwohnermeldeamt zu melden. Dies gilt auch, wenn der Studienort lediglich als Zweitwohnsitz gewählt wird. Ebenso meldepflichtig sind Wohnungs- bzw. Zimmerwechsel sowie Aufgabe innerhalb der Gemeinde.

Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern rechnen. Meldebögen gibt’s im Schreibwarenhandel und natürlich bei den Meldebehörden.

Rundfunkbeitrag:
Bei den neuen Regelungen für den Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ-Gebühren) der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Link zu besuchen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html#studierende 



Allgemein – vielleicht finden Sie hier noch ein paar interessante Themen:
http://www.mieterbund.de/startseite.html
http://www.afpimmobilien.de/de/0__75_1_56/informationen-infos-fuer-mieter.html